Richtlinien für die Durchführung von Trauungen außerhalb der Dienstzeit bzw. außerhalb der Amtsräume in Baumgarten (Gemeinderatsbeschluss vom 29. Dezember 2004)
Als Ort für die Eheschließungen kommen prinzipiell nur Orte in Frage, die im Besitz der Gemeinde Baumgarten stehen und den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes entsprechen. Die Würde des Amtes und des Anlasses sind zu gewährleisten, die staatliche Form muss erkennbar sein.
Trauungen finden grundsätzlich nicht an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen statt; ebenso wenig an einem Karfreitag, Karsamstag, am Heiligen Abend und zu Silvester. Der Termin der Trauung ist zwischen den Verlobten und der Personenstandsbehörde zu vereinbaren. Außerhalb der Amtsstunden sollte die Eheschließung nicht vor 10:00 und nicht nach 16:00 Uhr beginnen. Für die Aufwendungen der Gemeinde Baumgarten bei Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit wird als Kostenersatz ein Betrag in Höhe von 5% der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, festgesetzt. Dieser Betrag wird dem jeweiligen Standesbeamten für seine Mehraufwendungen ausbezahlt.
Abweichungen von diesen Richtlinien werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen getroffen.